Allgemeine Geschäftsbedingungen von THC-Game

Fassung vom 17.09.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von The Hemp Connection („THC-Game“) ist die Viridi Aurum GmbH, Tuchbleichstraße 13, 64646 Heppenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Metz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 101163 (nachfolgend „Betreiber“). Kontakt: info@viridi-aurum.de. Weitere Anbieterangaben stehen im Impressum unter https://thc-game.com/impressum/.

Diese AGB gelten für das im Desktop- oder mobilen Browser genutzte Browsergame, das THC-Dashboard, das offizielle Forum und die ausdrücklich in den Nutzungsvertrag einbezogenen weiteren THC-Dienste. Vor der Registrierung zugänglich gemachte Spielregeln ergänzen diese AGB hinsichtlich der Spielabläufe und des Fair Play. Spielregeln können die hier geregelten Ansprüche aus entgeltlichen Leistungen nicht einschränken. Für einzelne Käufe gelten zusätzlich die vor der Bestellung mitgeteilten Produktbedingungen. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Fassungen; eine spätere Veröffentlichung ersetzt diese nicht automatisch. Eine eigenständige App ist nicht Gegenstand dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor.

2. Teilnahme und Registrierung

Die Registrierung ist volljährigen natürlichen Personen gestattet. Die Teilnahme setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Diese vertragliche Altersgrenze stellt keine behördliche oder durch eine Selbstkontrolle erteilte Altersfreigabe dar.

Für accountgebundene Funktionen ist ein Dashboard-Account erforderlich. Vor Abschluss der Registrierung können diese AGB eingesehen und gespeichert werden. Mit dem Absenden der Registrierung und der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen AGB gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss des unentgeltlichen Nutzungsvertrags ab. Der Betreiber nimmt dieses an, indem er den Account nach der erforderlichen E-Mail-Bestätigung freischaltet oder die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht.

Eine reine Eingangsbestätigung oder Aufforderung zur E-Mail-Verifikation ist für sich allein keine Vertragsannahme.

Erforderliche Registrierungsangaben müssen richtig sein und bei Änderungen aktualisiert werden. Ein zulässiger Spielername darf ein Pseudonym sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Ein vermuteter unbefugter Zugriff ist dem Support unverzüglich zu melden.

Bei konkreten, nachvollziehbaren Zweifeln an der Volljährigkeit kann der Betreiber einen geeigneten, auf die Altersklärung beschränkten Nachweis verlangen. Verfahren, erforderliche Angaben und Umgang mit dem Nachweis werden vorab erläutert. Nicht benötigte Daten dürfen unkenntlich gemacht werden. Bis zur Klärung sind erforderliche und verhältnismäßige Beschränkungen möglich; Kontakt und Klärung bestehender Guthabenansprüche bleiben möglich. Gesetzliche Jugendschutzpflichten bleiben unberührt.

3. Dashboard, Gangster und Spielwerte

Jeder Spieler darf genau einen persönlichen Portal-/Dashboard-Account führen. Das Anlegen, Unterhalten oder Nutzen mehrerer voneinander unabhängiger Portal-/Dashboard-Accounts durch denselben Spieler ist als Multiaccount-Nutzung untersagt. Andere E-Mail-Adressen, Geräte oder Internetanschlüsse begründen keine Ausnahme.

Mehrere Gangster beziehungsweise Spielwelt-Accounts desselben Spielers sind nur zulässig, wenn sämtliche dieser Gangster seinem einzigen Dashboard-Account zugeordnet sind und die für die jeweilige Welt geltenden Account-, Gangster- und Slotgrenzen eingehalten werden. Eine Dashboard-Verknüpfung allein erlaubt nicht die Überschreitung dieser Grenzen oder eine sonstige Umgehung von Spielregeln.

Ein Gangster ist eine Spielfigur innerhalb einer bestimmten Welt und Runde. Die Zahl zulässiger Gangster und zusätzlicher Slots wird für jede Welt vor der Registrierung beziehungsweise dem Kauf angegeben. Die bloße Existenz eines technisch gesonderten, demselben Nutzer zugeordneten Forenzugangs ist kein zusätzlicher Portal-/Dashboard-Account. Bei Problemen mit der Zuordnung vorhandener Gangster ist der Support zu kontaktieren; ein weiterer unabhängiger Dashboard-Account darf dafür nicht angelegt werden.

Verschiedene tatsächliche Spieler dürfen auch in einem gemeinsamen Haushalt jeweils einen eigenen Dashboard-Account führen. Ein gemeinsam genutzter Internetanschluss macht sie nicht zu einem einzigen Spieler. Einbezogene Regeln zur Haushaltsmeldung und zum Zusammenspiel bleiben zu beachten.

Der Account ist personengebunden. Weitergabe von Zugangsdaten, Accountsitting sowie Verkauf, Vermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung von Accounts, Gangstern oder Spielwerten außerhalb ausdrücklich angebotener Funktionen sind untersagt. Eine ausnahmsweise Übertragung oder Zusammenführung bedarf einer vorherigen Freigabe durch den Betreiber.

Virtuelle Spielwerte, Gegenstände und Währungen sind Bestandteile des Spiels. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Außerhalb ausdrücklich eingeräumter Funktionen besteht kein allgemeiner Anspruch auf Auszahlung in Euro oder Übertragung an andere Spieler. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Widerruf, Mängeln oder Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.

4. Fair Play

Zulässig sind nur die nach den einbezogenen Spielregeln erlaubten Accounts und Gangster. Eine nach den Spielregeln erforderliche Haushaltsmeldung oder Freigabe erlaubt weder die Weitergabe von Zugangsdaten noch das Spielen für andere Nutzer.

Insbesondere untersagt sind:

Multiaccount-Nutzung im Sinne von Abschnitt 3, das Spielen eigener nicht mit dem einzigen Dashboard-Account verbundener Gangster, Accountsitting, unerlaubtes Pushen und Absprachen zur Umgehung von Accountgrenzen oder Spielbeschränkungen.

Bots, Makros, Autoclicker und andere Hilfsmittel, soweit diese Eingaben oder Spielhandlungen unzulässig automatisieren oder menschliche Nutzung gegenüber dem Server vortäuschen. Die bloße Installation einer Browser-Erweiterung oder die reine Darstellung rechtmäßig zugänglicher Informationen ist für sich allein kein Regelverstoß.

Manipulation von Requests, Clients oder Kommunikationswegen sowie unbefugte Nutzung nicht öffentlich freigegebener Schnittstellen.

Umgehung oder Störung von Zugangskontrollen, Rate-Limits, Captchas und sonstigen Schutzmaßnahmen.

Einsatz von VPN-, Proxy- oder Anonymisierungsdiensten zur Umgehung von Sperren oder Spielregeln. Ihre legitime Nutzung allein rechtfertigt keine Sanktion.

Bewusste Ausnutzung erkennbarer Fehler, um unzulässige Vorteile zu erlangen, oder gezielte Anleitung anderer zu einer solchen Ausnutzung.

Phishing, Schadsoftware, Angriffe auf die Verfügbarkeit oder Integrität der Dienste sowie unbefugter Zugriff auf fremde Daten.

Nutzung der Dienste für reale rechtswidrige Geschäfte, insbesondere den illegalen Handel mit Drogen oder Waffen.

    Bedienungshilfen zur Barrierefreiheit sind zulässig, soweit sie keine darüber hinausgehende unzulässige Automatisierung oder unfairen Vorteile ermöglichen. Bei Zweifeln kann der Support die konkrete Nutzung klären.

    5. Fehler und Sicherheitslücken

    Erkennbare Fehler oder Sicherheitslücken, die erhebliche unzulässige Vorteile oder Schäden ermöglichen, sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich vertraulich dem Support zu melden. Die bewusste weitere Ausnutzung und eine Verbreitung, die Missbrauch ermöglicht, sind zu unterlassen. Gutgläubige Meldungen und versehentliche Handlungen werden nicht allein wegen der Entdeckung oder Meldung sanktioniert. Gesetzlich zulässige Meldungen an zuständige Stellen bleiben möglich.

    Der Betreiber darf nachvollziehbar feststellen und korrigieren, welche Vorteile regelwidrig erlangt wurden. Ein Zurücksetzen betroffener Spielstände ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Unbeteiligte Nutzer und rechtmäßig erworbene Leistungen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    6. Technische Sicherheit und menschliche Entscheidungen

    Der Betreiber verwendet technische Sicherheitsmaßnahmen und Protokolle, um unbefugte Zugriffe, Manipulationen und Regelverstöße zu erkennen und zu untersuchen. Art, Zwecke und datenschutzrechtliche Einzelheiten der eingesetzten Maßnahmen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

    Sanktionen gegen Spieler werden durch menschliche Moderatoren oder Administratoren entschieden. Technische Auffälligkeiten sind mögliche Anhaltspunkte und werden im Zusammenhang geprüft. Bei konkretem Verdacht auf unerlaubte Mehrfachaccounts dürfen befugte Moderatoren erforderliche Loginprotokolle nach Maßgabe der Datenschutzerklärung prüfen. Private Nachrichten werden im Rahmen der Moderation nur geprüft, wenn ein Nutzer die betreffende Nachricht meldet; daraus folgt kein allgemeiner Zugriff auf dessen Postfach. Eine gleiche IP-Adresse begründet für sich allein keinen Regelverstoß mehrerer Nutzer. Technische Zugangsschutzmaßnahmen sind von einer Sanktion wegen eines festgestellten Regelverstoßes zu unterscheiden.

    7. Maßnahmen bei Regelverstößen

    Bei nachvollziehbarem Verdacht kann der Betreiber vorläufig betroffene Spielfunktionen oder Gangster beschränken, soweit dies zur Verhinderung weiterer Schäden oder zur Prüfung erforderlich ist. Der Sachverhalt wird zeitnah menschlich geprüft. Eine vorläufige Beschränkung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt.

    Abhängig von Schwere, Verschulden, Wiederholung, Auswirkungen und Mitwirkung kommen Hinweis, Verwarnung, Korrektur unzulässiger Vorteile, zeitlich begrenzte Gangstersperre, dauerhafter Ausschluss eines Gangsters aus der betroffenen Welt oder eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht. Soweit gesetzlich erforderlich, geht einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung oder Gelegenheit zur Abhilfe voraus.

    Spielbezogene Sanktionen betreffen grundsätzlich den verursachenden Gangster in der betroffenen Welt. Weitere Gangster dürfen nur einbezogen werden, wenn sie am Verstoß oder seiner Umgehung beteiligt sind und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Eine Gangstersperre führt nicht automatisch zur Sperrung des Dashboard-Accounts.

    Der Nutzer erhält eine verständliche Mitteilung über Grund, Umfang und gegebenenfalls Dauer der Maßnahme sowie die Möglichkeit einer menschlichen Überprüfung. Gesetzlich erforderliche Angaben werden erteilt. Einzelheiten dürfen nur eingeschränkt werden, soweit dies rechtlich zulässig und zum Schutz berechtigter Interessen erforderlich ist.

    Der Ticketweg bleibt auch für gesperrte Spieler erreichbar. Zusätzlich sind Stellungnahmen und Beschwerden an info@viridi-aurum.de möglich. Unverbrauchte Taler können nach den vorgesehenen Regeln gesichert werden; soweit die eigenständige Übertragung wegen einer Sperre nicht möglich ist, unterstützt der Support nach Zuordnungsprüfung. Eine Gangstersperre bewirkt keinen automatischen Verfall des Taler-Guthabens.

    Ein interner Leitfaden unterstützt die einheitliche Behandlung von Verstößen, begründet aber keine zusätzlichen, dem Nutzer nicht zugänglich gemachten Vertragspflichten. Maßgeblich sind die wirksam einbezogenen Regeln und die Prüfung des Einzelfalls. Sachliche Kritik, gutgläubige Meldungen und die Ausübung gesetzlicher Rechte sind für sich genommen kein Sanktionsgrund.

    8. Kommunikation und Nutzerinhalte

    In Forum, Profilen, Nachrichten und sonstigen Kommunikationsbereichen sind rechtswidrige, beleidigende, bedrohende, diskriminierende, pornografische, jugendgefährdende, betrügerische oder Rechte Dritter verletzende Inhalte untersagt. Gleiches gilt für Spam, unerlaubte Werbung und die Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage.

    Moderatoren und Administratoren prüfen Hinweise und können betroffene Inhalte nach Maßgabe der Gesetze und dieser Regeln entfernen oder deren Sichtbarkeit beschränken. Inhaltsbezogene Moderationsentscheidungen werden menschlich getroffen. Automatisierte Inhaltsfilter werden nicht eingesetzt.

    Rechtswidrige Inhalte können über https://accounts.thc-game.com/support.php, über den in der jeweiligen Spielwelt verlinkten Ticketbereich oder per E-Mail an info@viridi-aurum.de gemeldet werden. Die E-Mail-Adresse steht auch Personen ohne Account oder Anmeldung offen. Sie dient außerdem als elektronische Kontaktstelle für Nutzer und zuständige Behörden zu unseren Vermittlungsdiensten; die Kommunikation ist auf Deutsch möglich.

    Eine Meldung soll die genaue elektronische Fundstelle, beispielsweise die URL und erforderlichenfalls weitere Identifikationsangaben, eine hinreichend begründete Erläuterung der vermuteten Rechtswidrigkeit sowie Namen und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Die gesetzliche Ausnahme von diesen Kontaktangaben nach Art. 16 Abs. 2 Buchst. c DSA bleibt unberührt. Hinzu kommt die Erklärung, dass die meldende Person in gutem Glauben von der Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben ausgeht.

    Der Betreiber bestätigt bei vorhandener elektronischer Kontaktmöglichkeit den Eingang und prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür. Die meldende Person wird über die Entscheidung und die verfügbaren Überprüfungsmöglichkeiten informiert. Von einer Inhalts- oder Zugangsbeschränkung betroffene Nutzer erhalten die gesetzlich erforderliche Begründung mit den maßgeblichen Tatsachen, der rechtlichen oder vertraglichen Grundlage, Umfang und Dauer der Maßnahme sowie Informationen zu Rechtsbehelfen. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

    Eine menschliche Überprüfung kann über die genannten Kontaktwege verlangt werden. Gesetzliche gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe bleiben erhalten. Bewusst falsche Meldungen können einen Regelverstoß darstellen; ein gutgläubiger Irrtum wird nicht als missbräuchliche Meldung behandelt.

    9. Bereitstellung und Weiterentwicklung

    Der Betreiber stellt die vereinbarten Funktionen bereit. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Nutzung ist nicht zugesagt. Erforderliche Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen können die Verfügbarkeit beeinträchtigen. Planbare wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorher angekündigt. Die gesetzlichen Rechte bei nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen bleiben bestehen.

    Die zur Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen werden nach den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt. Darüber hinaus können Änderungen zur Behebung von Sicherheitsrisiken, zur Anpassung an technische Umgebungen oder gesetzliche Anforderungen sowie zur Beseitigung erheblicher, konkret festgestellter Ungleichgewichte im Spiel erforderlich sein. Änderungen dürfen vereinbarte Hauptleistungen nicht beliebig entwerten und verursachen dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten.

    Soweit § 327r BGB anwendbar ist, erfolgen Änderungen nur unter dessen Voraussetzungen. Nutzer werden klar und verständlich informiert. Bei mehr als unerheblichen Beeinträchtigungen von Zugriff oder Nutzbarkeit erfolgt die erforderliche Vorabinformation auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, einschließlich Angaben zu Zeitpunkt, Inhalt und gesetzlichen Beendigungsrechten. Bei einer mehr als unerheblichen Beeinträchtigung kann der Nutzer den betroffenen Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der vorgeschriebenen Information oder, wenn später, mit der Änderung. Dieses besondere Beendigungsrecht besteht nicht, wenn Zugriff und Nutzbarkeit des unveränderten Produkts ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben. Für AGB-Änderungen gilt zusätzlich Abschnitt 16.

    10. Spielrunden, Slots und Talersicherung

    Eine Spielrunde endet spätestens elf Monate nach ihrem Start. Ihr konkretes Ende wird mindestens zwei Monate vorher angekündigt. Beginn, Zuordnung und wesentliche Bedingungen einer Runde werden vor der Teilnahme mitgeteilt. Außerordentliche gesetzliche Beendigungsrechte und notwendige vorläufige Sicherheitsmaßnahmen bleiben unberührt.

    Spielstände und rundenspezifische Werte können nach dem Rundenende zurückgesetzt, gelöscht oder im Rahmen der beschriebenen Archivfunktionen aufbewahrt werden. Der Dashboard-Account bleibt davon grundsätzlich unberührt.

    Ein zusätzlich gekaufter Gangster-Slot gilt ausschließlich für die beim Kauf bezeichnete Welt und Spielrunde bis zu deren Ende. Er wird nicht in eine Folgerunde übernommen. Rundenzuordnung und bekannte Restlaufzeit müssen vor dem Kauf erkennbar sein.

    Die Talersicherung betrifft noch nicht für Leistungen eingesetzte Taler. Bereits erworbene Premiumtage werden dadurch nicht übertragen. Unverbrauchte Taler können nach den folgenden Voraussetzungen über die vorgesehenen Funktionen auf den eigenen Dashboard-Account übertragen oder mittels Save-Key gesichert werden. Bedingungen und Fristen der Übertragung und Sicherung werden rechtzeitig vor dem Rundenende mitgeteilt. Der Support ist bei einer durch Sperre verhinderten Sicherung über das weiterhin erreichbare Ticketsystem oder per E-Mail erreichbar.

    Teifl Taler werden als Geschenk-Taler und Kauf-Taler getrennt geführt. Geschenk-Taler sind unmittelbar kostenlos gewährte Taler, etwa Startguthaben, Spielbelohnungen, Aktionsgutschriften und Geschenke. Sie können für die dafür angebotenen Spielleistungen verwendet, aber weder ins Dashboard übertragen noch in einem Save-Key gesichert werden.

    Übertragbar sind ausschließlich unverbrauchte Kauf-Taler und ihnen für die Übertragbarkeit gleichgestellte Gutschriften aus der Einlösung gültiger Save-Keys. Ein Transfer aus dem eigenen Dashboard-Wallet erhält den übertragbaren Status. Die Gleichstellung einer Save-Key-Gutschrift begründet für sich allein keinen Nachweis einer Eurozahlung und keinen zusätzlichen Euro-Auszahlungsanspruch. Für Dashboard-Transfers und die Ausgabe neuer Save-Keys gelten dieselben Kategorien. Bestehende gültige Save-Keys werden nicht allein wegen einer früheren technischen Behandlung kostenloser Taler nachträglich entwertet; nachgewiesener Missbrauch und gesetzliche Rückforderungsrechte sind gesondert zu prüfen.

    Der übertragbare Betrag wird gesondert anhand der berechtigten Gutschriften und der anzurechnenden Ausgaben ermittelt und kann das vorhandene Guthaben nicht übersteigen. Ein Kauf oder Transfer gibt nicht das gesamte Guthaben frei. Beispiel: Bei 100 kostenlosen Starttalern und 20 gekauften Talern sind ohne weitere Ausgaben oder Gutschriften höchstens 20 Taler übertragbar. Bei gemischtem Guthaben wird vor dem jeweiligen Leistungskauf klar ausgewiesen, welche Beträge dem Geschenk- und dem Kauf-Taler-Bestand belastet werden. Die Belastungszuordnung wird mit der Buchung dokumentiert und nicht erst anlässlich eines späteren Transfers rückwirkend festgelegt. Die Anzeige des übertragbaren Betrags begrenzt die technische Selbstbedienung, nicht einen tatsächlich bestehenden Anspruch. Bei Unstimmigkeiten prüft der Support Guthaben und Buchungen. Ein technischer Fehler führt nicht allein zum Verlust berechtigter Ansprüche.

    Ein ausgegebener Save-Key ist mindestens ein Jahr gültig. Seine konkrete technische Einlösefrist wird bei Ausgabe mitgeteilt. Er ist vor unbefugter Nutzung zu schützen. Bei Verlust kann der Support anhand verfügbarer Buchungs- und Accountnachweise die Berechtigung prüfen; ein Ersatz darf nicht zu einer doppelten Einlösung führen. Der bloße Verlust schließt bestehende Ansprüche nicht pauschal aus. Ein Ablauf der technischen Einlösefrist bedeutet nicht für sich allein den Verlust noch bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Guthabenansprüche; für deren Klärung kann der Support unter Vorlage verfügbarer Nachweise kontaktiert werden. Die gesetzlichen Verjährungsregeln bleiben unberührt.

    Bereits vereinbarte Laufzeiten entgeltlicher Leistungen werden durch eine Rundenankündigung nicht rückwirkend verkürzt. Soweit eine vereinbarte Leistung über das Rundenende hinaus nicht erbracht werden kann, werden noch offene Leistungs- und gesetzliche Erstattungsansprüche abgewickelt. Eine Gutschrift in Talern ersetzt einen gesetzlichen Geldzahlungsanspruch nur mit entsprechender Vereinbarung. Entsprechendes gilt für gekaufte, noch nicht eingesetzte Freischaltungen. Für die Abwicklung überhängiger Premiumzeit steht https://accounts.thc-game.com/support.php sowie der Ticketbereich der jeweiligen Welt zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail an info@viridi-aurum.de ist ebenfalls möglich. Der Ticketweg begrenzt keine gesetzlichen Ansprüche und begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist.

    11. Taler-Käufe und entgeltliche Leistungen

    Der Kauf von Talern gegen Euro und der anschließende Erwerb einer Leistung mit Talern sind getrennte Bestellvorgänge.

    Taler können gegen Euro erworben oder nach den jeweiligen Bedingungen durch Spiel, Aktionen oder Geschenke gutgeschrieben werden. Zahlungen für Taler-Käufe werden über PayPal abgewickelt. Vertragspartner für THC-Leistungen bleibt der Betreiber. Die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters ersetzen weder diese AGB noch die gesetzlichen Verbraucherrechte gegenüber dem Betreiber.

    Taler können für angebotene Leistungen eingesetzt werden, insbesondere Dashboard-Premium, zusätzliche Gangster-Slots, zeitlich begrenzte Komfortpakete, Umbenennungen sowie die angebotenen Rücksetzungen von Spielwerten. Art, Umfang, Voraussetzungen, Rundenzuordnung, Zeitpunkt der Bereitstellung, Dauer und Preis werden vor dem jeweiligen Kauf angegeben. Es bestehen keine automatischen Verlängerungen oder automatischen Nachkäufe.

    Der Bestellablauf zeigt die wesentlichen Vertragsinformationen unmittelbar vor der verbindlichen Bestellung. Bei Käufen in Euro werden Gesamtpreise einschließlich anfallender Steuern und Abgaben angegeben. Bei Käufen mit Talern werden Talerpreis und ein nachvollziehbarer Echtgeld-Bezug angegeben; die hierfür verwendete Berechnungsgrundlage wird erläutert. Einmalige und wiederholt nutzbare Leistungen sowie unmittelbar ausgelöste und erst später einzulösende Freischaltungen werden unterschieden.

    Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig bezeichneten Bestellschaltfläche gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab. Der Betreiber nimmt es durch eine ausdrückliche Annahmebestätigung oder durch die angekündigte Gutschrift beziehungsweise Freischaltung an. Eine rein technische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Der konkrete Ablauf wird vor der Bestellung erläutert.

    Die Vertragssprache ist Deutsch. Eingaben können vor der verbindlichen Bestellung mit den bereitgestellten Funktionen überprüft und berichtigt werden. Vertragsinhalt und erforderliche Verbraucherinformationen werden sowohl nach einem Taler-Kauf gegen Euro als auch nach einem entgeltlichen Leistungskauf mit Talern auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, bestätigt. Eine Bestellübersicht steht ergänzend im Dashboard zur Verfügung, soweit dies für das betreffende Produkt angeboten wird.

    Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte und die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Die passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden vor der Bestellung bereitgestellt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird während der Widerrufsfrist eine elektronische Widerrufsfunktion angeboten.

    Ein vorzeitiger Beginn der Leistung und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts werden nicht durch die allgemeine Zustimmung zu diesen AGB erklärt. Erforderliche Erklärungen werden im jeweiligen Kaufablauf gesondert eingeholt und bestätigt. Die bloße Gutschrift von Talern wird nicht pauschal als Erlöschen des Widerrufsrechts behandelt. Ein allgemeiner Ausschluss von Erstattungen, auch für Kleinbeträge, besteht nicht.

    Für Premiumleistungen während Beschränkungen gelten folgende Unterscheidungen:

    Zeitlich begrenzte Sanktion wegen eines schuldhaften Regelverstoßes: Bei einer rechtmäßigen, verhältnismäßigen und zeitlich begrenzten Gangstersperre wegen eines vom Nutzer schuldhaft begangenen Verstoßes läuft die vereinbarte Premiumzeit grundsätzlich weiter. Allein diese Sperre begründet keinen zusätzlichen vertraglichen Anspruch auf eine freiwillige Verlängerung oder Kulanzgutschrift. Die Fortlaufregel ist Bestandteil der vor dem betreffenden Kauf mitgeteilten Bedingungen. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

    Vorläufige Verdachtssperre: Eine Beschränkung zur Sachverhaltsklärung steht einer Sanktion wegen eines nachgewiesenen schuldhaften Verstoßes nicht gleich. Dauer, Anlass, Untersuchungsergebnis und tatsächliche Nutzbarkeit werden gesondert geprüft. Bestätigt sich der Verdacht nicht, wird die nicht nutzbare bezahlte Premiumzeit auf Anfrage gutgeschrieben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen. Eine spätere Bestätigung des Verstoßes führt nicht ohne weitere Prüfung zum ersatzlosen Verbrauch der gesamten vorläufigen Sperrzeit.

    Fehlerhafte oder unverhältnismäßige Sperre: Auf Anfrage wird die aufgrund der fehlerhaften Beschränkung nicht nutzbare bezahlte Premiumzeit gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte auf Leistung, Minderung, Vertragsbeendigung, Erstattung und Schadensersatz bleiben nach ihren Voraussetzungen bestehen und hängen nicht von einer Kulanzentscheidung ab.

    Dauerhafter Ausschluss eines Gangsters oder Vertragsbeendigung: Noch offene entgeltliche Leistungen, unverbrauchte Kauf-Taler und gleichgestellte Save-Key-Gutschriften werden gesondert abgerechnet beziehungsweise nach Abschnitt 10 gesichert. Ein dauerhafter Ausschluss führt nicht automatisch zum entschädigungslosen Verfall. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung geschuldet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; der Grund der Beendigung, die bereits erbrachte Leistung und gegebenenfalls bestehende Gegenansprüche sind zu berücksichtigen.

      Eine Prüfung, Verlängerung oder Erstattung kann über das Dashboard-Ticketsystem, den Ticketbereich der Spielwelt oder per E-Mail an info@viridi-aurum.de verlangt werden. Eine automatische Zeitgutschrift ist nicht vorgesehen. Diese Bearbeitungswege begründen weder eine zusätzliche Ausschlussfrist noch einen Verzicht auf andere gesetzlich zulässige Erklärungswege. Gesetzlich geschuldete Erstattungen erfolgen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Eine Zeit- oder Talergutschrift ersetzt einen gesetzlichen Geldzahlungsanspruch nur mit entsprechender Vereinbarung.

      Bei zeitanteiliger Abrechnung wird die nicht vertragsgemäß bereitgestellte Zeit zum vereinbarten Leistungszeitraum des betroffenen Pakets ins Verhältnis gesetzt und der diesem Paket tatsächlich zugeordnete Preis zugrunde gelegt. Paketnachlässe werden berücksichtigt; ein höherer Einzel- oder Tagespreis wird nicht nachträglich angesetzt. Separat und tatsächlich unentgeltlich gewährte Zeit begründet keinen eigenen Kaufpreis-Erstattungsanspruch. Beworbene zusätzliche Tage eines gekauften Pakets gehören hingegen zu dessen vereinbarter Gesamtlaufzeit. Maßgebliche gesetzliche Berechnungsregeln und weitergehende Rechte bleiben unberührt. Diese Grundsätze gelten auch für nicht mehr bereitstellbare Premium-Restzeit nach Rundenende.

      12. Vertragsdauer und Kündigung

      Der unentgeltliche Grundvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit in Textform, insbesondere durch E-Mail an info@viridi-aurum.de oder über das Ticketsystem, kündigen. Eine zusätzlich angebotene Accountlöschungsfunktion kann ebenfalls verwendet werden. Eine Gangsterlöschung ist von der Beendigung des Dashboard-Grundvertrags zu unterscheiden.

      Der Betreiber kann den unentgeltlichen Grundvertrag mit vier Wochen Frist in Textform ordentlich kündigen. Bereits vereinbarte entgeltliche Leistungsansprüche werden dadurch nicht vorzeitig aufgehoben; ihre Erfüllung oder erforderliche Abwicklung ist sicherzustellen. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

      Entgeltliche Laufzeitprodukte enden mit Ablauf ihrer vereinbarten Dauer ohne automatische Verlängerung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Für die von § 312k BGB erfassten Verträge wird eine unmittelbar und ständig erreichbare Kündigungsschaltfläche mit Bestätigungsseite und elektronischer Kündigungsbestätigung bereitgestellt. Das Fehlen automatischer Verlängerungen schließt diese gesetzliche Pflicht nicht aus. Der Zugang zu gesetzlichen Erklärungs- und Beschwerdewegen wird nicht durch eine Gangstersperre aufgehoben.

      Accountdaten werden nach Vertragsende entsprechend der Datenschutzerklärung gelöscht oder eingeschränkt weiterverarbeitet, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht. Guthaben und noch offene Leistungsansprüche sind vor einer endgültigen Datenlöschung zu klären; die Löschung führt nicht zum Ausschluss gesetzlicher Ansprüche.

      13. Haftung

      Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

      Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

      14. Rechte an Diensten und Inhalten

      Software, Gestaltung, Datenbanken, Grafiken, Texte, Marken und sonstige Inhalte des Betreibers sind im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen geschützt. Eine Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Spielbetriebs bedarf der vorherigen Erlaubnis, soweit sie nicht gesetzlich gestattet ist.

      Für selbst eingestellte Inhalte räumt der Nutzer dem Betreiber die zur Bereitstellung, Darstellung, Moderation und technischen Sicherung des jeweiligen Dienstes erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte für die Dauer der rechtmäßigen Bereitstellung ein. Der Nutzer muss zur Einräumung dieser Rechte berechtigt sein. Die Rechtseinräumung umfasst nur die dafür erforderliche Speicherung, Vervielfältigung, technische Formatierung und Zugänglichmachung sowie die hierfür nötige Einbindung technischer Dienstleister. Nach Ende der Bereitstellung verbleiben Rechte nur, soweit und solange eine rechtmäßige technische Sicherung oder die Abwicklung konkreter gesetzlicher Pflichten dies erfordert. Diese Regelung erlaubt keine darüber hinausgehende unabhängige Vermarktung der Nutzerinhalte. Gesetzliche Löschungs- und Herausgabeansprüche bleiben unberührt.

      15. Datenschutz

      Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, Empfänger, Rechtsgrundlagen, Drittlandübermittlungen, Speicherdauern und Betroffenenrechte enthält die gesonderte Datenschutzerklärung unter https://thc-game.com/datenschutzbestimmungen/.

      Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Gesetzliche Datenschutzrechte können unabhängig von einer Einwilligung in nicht erforderliche Verarbeitungen ausgeübt werden.

      16. Änderungen dieser AGB

      Änderungen dieser AGB werden den betroffenen Nutzern unter Angabe von Inhalt und vorgesehenem Wirksamkeitsdatum mitgeteilt. Vertragsänderungen bedürfen einer Vereinbarung, soweit sie nicht unmittelbar aus zwingendem Recht folgen. Schweigen oder bloße weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung.

      Änderungen von Preisen, Hauptleistungen, vereinbarten Laufzeiten oder wesentlichen Nutzungsrechten bestehender Verträge werden nicht einseitig aufgrund neuer Funktionen oder eines geänderten Geschäftsmodells vorgenommen. Für neue Käufe können nach vorheriger Information neue Bedingungen vereinbart werden.

      Wird eine angebotene Vertragsänderung abgelehnt, bleibt der bestehende Vertrag zu seinen bisherigen Bedingungen bestehen. Gesetzliche und bereits wirksam vereinbarte Kündigungsrechte bleiben unberührt. Allein die Ablehnung berechtigt nicht zur sofortigen Entziehung bereits bezahlter Leistungen. Eine erforderliche Vertragsbeendigung muss bestehende Guthaben- und Leistungsansprüche berücksichtigen.

      17. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen

      Der Betreiber ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Zwingende Informationspflichten im konkreten Streitfall und etwaige anderweitige gesetzliche Verfahren bleiben unberührt.

      Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

      Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertrag insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen gilt § 306 BGB. Eine ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts am Sitz des Betreibers wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.

      Kontakt

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